Hochzeits-ABC
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Die Ehe


Als Ehe (althochdeutsch: ewa, „Ewigkeit, Recht, Gesetz“ wird eine sozial anerkannte und durch allgemein geltende, meist gesetzliche Regeln gefestigte Lebensgemeinschaft zweier oder mehrerer Personen bezeichnet, die als Ehegatten, Eheleute oder auch Ehepartner bezeichnet werden.

In vielen, aber nicht in allen Staaten und Religionen, ist die Ehe als Gemeinschaft von genau zwei Personen festgelegt. Viele, aber nicht alle dieser Staaten bzw. Religionen, in denen die Ehe auf genau zwei Personen festgelegt ist, setzen voraus, dass die beiden Ehegatten verschiedenen Geschlechts sein müssen.

Die Bedeutung der Ehe und die sie betreffenden Rahmenbedingungen sind stark von gesellschaftlichen und kulturellen Vorstellungen abhängig und haben sich im Zuge der menschlichen Entwicklung immer wieder verändert. Der Begriff Ehe bedeutet heute in Deutschland im Allgemeinen die Zivilehe. Die rechtliche Auflösung der Ehe wird mit dem Begriff Scheidung bezeichnet.

Die Ehe beginnt heutzutage in den meisten Fällen mit einer Heirat, in deren Rahmen die Aushändigung einer Urkunde durch die beauftragte Institution erfolgt. In den meisten westlichen Staaten sind die Standesämter für die Beurkundung der rechtlich verbindlichen Ehe und die Kirchen für die kirchliche Trauung berufen. In manchen Ländern sind auch Religionsgemeinschaften zuständig. Die Beschaffung der erforderlichen Urkunden und Nachweise (in Deutschland Abstammungsurkunde für das Standesamt, Taufschein für das Pfarramt) dauert in der Regel nur wenige Wochen. In den Fällen, in denen verschiedene Rechtssysteme berührt werden (z. B. im Fall von binationalen Ehen), kann es jedoch wesentlich länger dauern.

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