Hochzeits-ABC
Wissen rund um Hochzeit und Heiraten

Steuerklassen

Heiraten - Formalitäten & Rechtliches


Nach der Eheschließung sollte eine Anpassung Ihrer Steuerklassen auf der Lohnsteuerkarte beim Bürgeramt beantragt werden. Für Arbeitnehmer kann dies eine nicht unbeachtliche Steuerersparnis bedeuten.

Ab dem Tag der Eheschließung können Sie zwischen Steuerklassenkombination III und V oder IV und IV beantragen. Dieser Antrag kann nur bis zum 30.11. des laufenden Jahres gestellt werden. Als Faustformel gilt:

  • Steuerklasse III ist dann am günstigsten, wenn nur einer der beiden Partner Arbeitslohn oder Gehalt bezieht.
  • Die Steuerklasse IV wird dannempfohlen, wenn beide Partner in etwas das gleiche Einkommen haben.
  • Verdienen beide Partner unterschiedlich viel, sollte derjenige mit höheren Einkommen die Steuerklasse III und der Partner mit dem niedrigeren Einkommen die Steuerklasse V wählen.

Fragen zu diesem Thema beantworten Finanzämter und Steuerberater.

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