Hochzeits-ABC
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Begründung von eingetragenen Lebenspartnerschaften

Heiraten - Formalitäten & Rechtliches


Seit dem August 2001 haben zwei Partner/Partnerinnen gleichen Geschlechts die Möglichkeit, eine Lebenspartnerschaft zu begründen.

Sie erklären einem zuständigen Standesbeamten bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gegenseitig und persönlich, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen.

Unterlagen, die bei der Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft vorzulegen sind, hängen von Ihren Verhältnissen ab (Familienstand, Staatsangehörigkeit, frühere Lebenspartnerschaften, Scheidungen, etc.) ab. Bitte erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig bei Ihrem Standesamt, welche Unterlagen Sie zur Anmeldung der Lebenspartnerschaft mitbringen müssen.

Im Regelfall benötigen Sie diese Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde über den Hauptwohnsitz

Die Partner sollten, wenn möglich, die Anmeldung gemeinsam und persönlich vornehmen. Ist einer von beiden verhindert, so kann schriftlich das Einverständnis zur Anmeldung durch den anderen Partner erklärt werden mittels ener Vollmacht. Ein Vordruck dieser Vollmacht (Beitrittserklärung) ist beim Standesamt erhältlich.

Die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung muss alle für die Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft erforderlichen Angaben enthalten. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Standesamt kann die Lebenspartnerschaft begründet werden.

Lebenspartnerschaftsnamen

Für die Entscheidung, welchen Lebenspartnerschaftsnamen Sie führen möchten, gelten im Grundsatz die gleichen Bestimmungen wie für die Wahl des Familiennamens bei Ehepartnern.

  1. Die Lebenspartner/Lebenspartnerinnen dürfen einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen.
  2. Wird kein gemeinsamer Lebenspartnerschaftsname festgelegt, führt jeder seinen bisherigen Namen weiter.
  3. Sollten Sie sich für einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen entscheiden, kann derjenige, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname geworden ist, seinen Namen dem Lebenspartnerschaftsnamen voranstellen oder anhängen.
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