Hochzeits-ABC
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Anmeldung zur Eheschließung

Heiraten - Formalitäten & Rechtliches


Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der standesamtlichen Trauung erfolgen.

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der standesamtlichen Trauung erfolgen und gilt dann exakt bis zum Eheschließungstermin. Eine Reservierung des Wunschtermins ist im Standesamt ein Jahr im Voraus möglich. In der Regel recht es aus, die Trauung ca. zwei bis drei Monate vor dem Termin zur Eheschließungstag anzumelden. Wenn Sie alleine zur Anmeldung der Eheschließung kommen, bringen Sie bitte eine ausgefüllte Vollmacht Ihres Partners mit (Beitrittserklärung).

Unterlagen, die bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, sind abhängig von Ihren Verhältnissen (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Scheidungen, etc.).

Hat eine Person der beiden Verlobten oder beide eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist in jedem Fall eine persönliche Vorsprache beim Standesamt notwendig.

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